Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-13, 4 Ws 90/17

4 Ws 90/17Obergericht13.06.2017

Regest

Zur (rückwirkenden) Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Nebenklägerin.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 90/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-06-13

Aktenzeichen: 4 Ws 90/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0613.4WS90.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4 Ws 90/17

Normen: StPO § 397a Abs. 2

Leitsätze

Zur (rückwirkenden) Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Nebenklägerin.

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten der Nebenklägerin als unbegründet verworfen.

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