4 Ws 90/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-13, 4 Ws 90/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-13, 4 Ws 90/17
4 Ws 90/17Obergericht13.06.2017
Regest
Zur (rückwirkenden) Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Nebenklägerin.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 90/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-13
Aktenzeichen: 4 Ws 90/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0613.4WS90.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4 Ws 90/17
Normen: StPO § 397a Abs. 2
Leitsätze
Zur (rückwirkenden) Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Nebenklägerin.
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten der Nebenklägerin als unbegründet verworfen.
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