2 WF 30/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-07, 2 WF 30/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 30/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-07
Aktenzeichen: 2 WF 30/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0607.2WF30.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Kindesmutter wird der die Verfahrenskostenhilfe versagende Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Brakel abgeändert:
Der Kindesmutter wird für ihre Rechtsverteidigung in dem vom Kindesvater angestrengten Verfahren auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft, ab Antragstellung Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Ihr wird zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte in erster Instanz Rechtsanwalt S aus X beigeordnet.
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