Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-07, 14 U 5/16

14 U 5/16Obergericht07.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 14 U 5/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-07

Aktenzeichen: 14 U 5/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0607.14U5.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 10.03.2016 – 4 O 343/14 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wie das angegriffene Urteil vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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