10 UF 68/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-07, 10 UF 68/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-07, 10 UF 68/17
10 UF 68/17Obergericht07.06.2017
Regest
Die Anordnung der Ergänzungspflegschaft zur Geltendmachung von Kindesunterhalt beim Wechselmodell ist mangels Beschwerdebefugnis nicht durch die Eltern angreifbar.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 UF 68/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-06-07
Aktenzeichen: 10 UF 68/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0607.10UF68.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen
Normen: § 59 Fam FG, § 1629 BGB
Leitsätze
Die Anordnung der Ergänzungspflegschaft zur Geltendmachung von Kindesunterhalt beim Wechselmodell ist mangels Beschwerdebefugnis nicht durch die Eltern angreifbar.
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 30.03.2017 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts- Essen-Steele (14 F 24/17) wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1,500,00 EUR festgesetzt.
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