4 Ws 78/17•Oberlandesgericht Hamm, 2017-05-23, 4 Ws 78/17
Oberlandesgericht Hamm, 2017-05-23, 4 Ws 78/17
4 Ws 78/17Obergericht23.05.2017
Regest
Entgegen dem Wortlaut der Vorschrift findet die sofortige Beschwerde nicht nur gegen den Ausspruch einer Kosten- und Auslagenentscheidung, sondern auch gegen das Unterlassen einer gem. § 464 Abs. 1 StPO zu treffenden Kosten- und Auslagenentscheidung statt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 78/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-05-23
Aktenzeichen: 4 Ws 78/17
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0523.4WS78.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Normen: StPO § 464
Leitsätze
Entgegen dem Wortlaut der Vorschrift findet die sofortige Beschwerde nicht nur gegen den Ausspruch einer Kosten- und Auslagenentscheidung, sondern auch gegen das Unterlassen einer gem. § 464 Abs. 1 StPO zu treffenden Kosten- und Auslagenentscheidung statt.
Tenor
Die Kosten des Verfahrens LG Münster 8 KLs – 270 Js 305/16 – 19/16 tragen die Verurteilten N und T.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Staatskasse.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.