Oberlandesgericht Hamm, 2017-01-16, 31 U 226/15

31 U 226/15Obergericht16.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 226/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-01-16

Aktenzeichen: 31 U 226/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0116.31U226.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24.09.2015 verkündete Urteil der 102. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesen Urteilen vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.