6 U 139/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-01-09, 6 U 139/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-01-09, 6 U 139/16
6 U 139/16Obergericht09.01.2017
Regest
Lösen sich beim Abbremsen eines Fahrzeugs Eisplatten vom Dach eines gezogenen Anhängers und be-schädigen diese die Heckklappe des Zugfahrzeugs, greift die Ausschlussklausel in Ziffer A.2.3 AKB 2014. Auf den Hinweis des Senats ist die Berufung zurückgenommen worden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 139/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-01-09
Aktenzeichen: 6 U 139/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0109.6U139.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: AKB 2014 Ziffer A.2.3
Leitsätze
Lösen sich beim Abbremsen eines Fahrzeugs Eisplatten vom Dach eines gezogenen Anhängers und be-schädigen diese die Heckklappe des Zugfahrzeugs, greift die Ausschlussklausel in Ziffer A.2.3 AKB 2014.
Auf den Hinweis des Senats ist die Berufung zurückgenommen worden.
Tenor
Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen dazu Stellung zu nehmen.
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