15 W 246/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-01-05, 15 W 246/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-01-05, 15 W 246/16
15 W 246/16Obergericht05.01.2017
Regest
Ein subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht erlischt nicht bereits dadurch, dass die als Berechtigte eingetragene GmbH & Co KG nach Auflösung der Gesellschaft im Handelsregister gelöscht worden ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 246/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-01-05
Aktenzeichen: 15 W 246/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0105.15W246.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 473, BGB § 1059a Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1098 Abs. 1
Leitsätze
Ein subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht erlischt nicht bereits dadurch, dass die als Berechtigte eingetragene GmbH & Co KG nach Auflösung der Gesellschaft im Handelsregister gelöscht worden ist.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.