1 Vollz (Ws) 458/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-29, 1 Vollz (Ws) 458/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-29, 1 Vollz (Ws) 458/16
1 Vollz (Ws) 458/16Obergericht29.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 458/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-29
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 458/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1229.1VOLLZ.WS458.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Landgericht Essen – Strafvollstreckungskammer – zurückverwiesen.
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