5 RVGs 79/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-28, 5 RVGs 79/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-28, 5 RVGs 79/16
5 RVGs 79/16Obergericht28.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 RVGs 79/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-28
Aktenzeichen: 5 RVGs 79/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1228.5RVGS79.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Dem Antragsteller wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren in Höhe von 15.080,00 € eine Pauschgebühr in Höhe von 22.500,00 € (in Worten: zweiundzwanzigtausendfünfhundert Euro) bewilligt. Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
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