Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-28, 13 UF 201/16

13 UF 201/16Obergericht28.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 UF 201/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-12-28

Aktenzeichen: 13 UF 201/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1228.13UF201.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat für Familiensachen

Tenor

I.

Die Beschwerde der Kindeseltern gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bocholt vom 18.08.2016 wird zurückgewiesen.

Von der Erhebung von Gerichtskosten für die erste und zweite Instanz wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 3.000 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

II.

Der Verfahrenskostenhilfeantrag des Kindesvaters wird zurückgewiesen.

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