15 W 590/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-21, 15 W 590/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-21, 15 W 590/15
15 W 590/15Obergericht21.12.2016
Regest
Zur Eintragungsfähigkeit von Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung über a. die Ermächtigung des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners zur Wahrnehmung der Rechte aus dem Wohnungseigentum, b. Wirksamkeit von Zustellung an die dem Verwalter zuletzt mitgeteilte Anschrift, c. Ermächtigung des bisherigen Wohnungseigentümers zur Wahrnehmung der Rechte bis zum Nachweis des Eigentumswechsels durch öffentliche Urkunden, d. Bevollmächtigung des Verwalters zum Erwerb von Wohnungs- bzw. Teileigentum innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 590/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-21
Aktenzeichen: 15 W 590/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1221.15W590.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: WEG § 10 Abs. 3
Leitsätze
Zur Eintragungsfähigkeit von Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung über
a. die Ermächtigung des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners zur Wahrnehmung der Rechte aus dem Wohnungseigentum,
b. Wirksamkeit von Zustellung an die dem Verwalter zuletzt mitgeteilte Anschrift,
c. Ermächtigung des bisherigen Wohnungseigentümers zur Wahrnehmung der Rechte bis zum Nachweis des Eigentumswechsels durch öffentliche Urkunden,
d. Bevollmächtigung des Verwalters zum Erwerb von Wohnungs- bzw. Teileigentum innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 110.000,- € festgesetzt.
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