3 Ws 408/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-20, 3 Ws 408/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-20, 3 Ws 408/16
3 Ws 408/16Obergericht20.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 408/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-20
Aktenzeichen: 3 Ws 408/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1220.3WS408.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Verurteilten trägt die Staatskasse.
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