Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-19, 3 U 141/15

3 U 141/15Obergericht19.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 141/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-19

Aktenzeichen: 3 U 141/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1219.3U141.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.07.2015 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des gegen sie vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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