19 U 82/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-16, 19 U 82/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 19 U 82/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-16
Aktenzeichen: 19 U 82/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1216.19U82.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 22.04.2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt bis zu 110.000,00 €.
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