4 Ws 380/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-15, 4 Ws 380/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-15, 4 Ws 380/16
4 Ws 380/16Obergericht15.12.2016
Regest
Zur Frage der Anerkennung der Möglichkeit eines konkludenten Verzichts der Staatsanwaltschaft auf eine mündliche Sachverständigenanhörung und den Aus-wirkungen eines ggf. nicht anzuerkennenden Verzichts im Rahmen einer Be-schwerde des Untergebrachten.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 380/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-15
Aktenzeichen: 4 Ws 380/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1215.4WS380.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Normen: StPO § 463 Abs. 4, 454 Abs. 2
Leitsätze
Zur Frage der Anerkennung der Möglichkeit eines konkludenten Verzichts der Staatsanwaltschaft auf eine mündliche Sachverständigenanhörung und den Aus-wirkungen eines ggf. nicht anzuerkennenden Verzichts im Rahmen einer Be-schwerde des Untergebrachten.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht ausgeräumt werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.
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