Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-15, 4 Ws 380/16

4 Ws 380/16Obergericht15.12.2016

Regest

Zur Frage der Anerkennung der Möglichkeit eines konkludenten Verzichts der Staatsanwaltschaft auf eine mündliche Sachverständigenanhörung und den Aus-wirkungen eines ggf. nicht anzuerkennenden Verzichts im Rahmen einer Be-schwerde des Untergebrachten.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 380/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-12-15

Aktenzeichen: 4 Ws 380/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1215.4WS380.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Normen: StPO § 463 Abs. 4, 454 Abs. 2

Leitsätze

Zur Frage der Anerkennung der Möglichkeit eines konkludenten Verzichts der Staatsanwaltschaft auf eine mündliche Sachverständigenanhörung und den Aus-wirkungen eines ggf. nicht anzuerkennenden Verzichts im Rahmen einer Be-schwerde des Untergebrachten.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen des Beschwerdeführers nicht ausgeräumt werden, auf dessen Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.

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