Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-14, 31 U 257/15

31 U 257/15Obergericht14.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 257/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-14

Aktenzeichen: 31 U 257/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1214.31U257.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 29.10.2015, Az. 9 O 87/15, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil sowie dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar,

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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