20 U 65/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-12, 20 U 65/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 65/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-12
Aktenzeichen: 20 U 65/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1212.20U65.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 07.03.2016 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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