15 W 407/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-09, 15 W 407/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-09, 15 W 407/16
15 W 407/16Obergericht09.12.2016
Regest
Eine Vollmacht zur Durchführung und zum Vollzug des Erwerbs eines Grundstücks deckt nicht eine im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrages erklärte Bewilligung der Löschung der eingetragenen Auflassungsvormerkung.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 407/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-09
Aktenzeichen: 15 W 407/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1209.15W407.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 164, GBO § 29
Leitsätze
Eine Vollmacht zur Durchführung und zum Vollzug des Erwerbs eines Grundstücks deckt nicht eine im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrages erklärte Bewilligung der Löschung der eingetragenen Auflassungsvormerkung.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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