Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-09, 15 W 407/16

15 W 407/16Obergericht09.12.2016

Regest

Eine Vollmacht zur Durchführung und zum Vollzug des Erwerbs eines Grundstücks deckt nicht eine im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrages erklärte Bewilligung der Löschung der eingetragenen Auflassungsvormerkung.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 407/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-12-09

Aktenzeichen: 15 W 407/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1209.15W407.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 164, GBO § 29

Leitsätze

Eine Vollmacht zur Durchführung und zum Vollzug des Erwerbs eines Grundstücks deckt nicht eine im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrages erklärte Bewilligung der Löschung der eingetragenen Auflassungsvormerkung.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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