10 W 208/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-08, 10 W 208/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-08, 10 W 208/15
10 W 208/15Obergericht08.12.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 W 208/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-08
Aktenzeichen: 10 W 208/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1208.10W208.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10.Zivilsenat – Senat für Landwirtschaftssachen –
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Münster vom 26.08.2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten trägt die Antragsgegnerin.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 937.500,- € festgesetzt.
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