Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-07, 15 W 393/16

15 W 393/16Obergericht07.12.2016

Regest

Die Voreintragung sämtlicher Miterben ist nach § 40 Abs. 1 GBO auch dann nicht erforderlich, wenn das Grundstück auf einen oder mehrere Miterben übertragen wird.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 393/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-12-07

Aktenzeichen: 15 W 393/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1207.15W393.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: GBO § 40 Abs. 1

Leitsätze

Die Voreintragung sämtlicher Miterben ist nach § 40 Abs. 1 GBO auch dann nicht erforderlich, wenn das Grundstück auf einen oder mehrere Miterben übertragen wird.

Tenor

Die angefochtenen Zwischenverfügungen werden aufgehoben.

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