15 W 393/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-07, 15 W 393/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-07, 15 W 393/16
15 W 393/16Obergericht07.12.2016
Regest
Die Voreintragung sämtlicher Miterben ist nach § 40 Abs. 1 GBO auch dann nicht erforderlich, wenn das Grundstück auf einen oder mehrere Miterben übertragen wird.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 393/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-12-07
Aktenzeichen: 15 W 393/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1207.15W393.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: GBO § 40 Abs. 1
Leitsätze
Die Voreintragung sämtlicher Miterben ist nach § 40 Abs. 1 GBO auch dann nicht erforderlich, wenn das Grundstück auf einen oder mehrere Miterben übertragen wird.
Tenor
Die angefochtenen Zwischenverfügungen werden aufgehoben.
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