Oberlandesgericht Hamm, 2016-12-07, 13 UF 131/15

13 UF 131/15Obergericht07.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 UF 131/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-12-07

Aktenzeichen: 13 UF 131/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1207.13UF131.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat für Familiensachen

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Rheine vom 12.06.2015 wird abgeändert.

Die Zustimmung des Kindesvaters U, O Straße XX, 5XXXX I, in die Adoption der am 19.12.2009 geborenen T durch die Pflegeeltern, die im Adoptionsregister der Adoptionsvermittlungsstelle der Stadt I unter der Registernummer 7XX eingetragen sind, wird ersetzt.

Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.

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