Oberlandesgericht Hamm, 2016-11-24, 27 U 105/15

27 U 105/15Obergericht24.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 105/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-24

Aktenzeichen: 27 U 105/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1124.27U105.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 01.09.2015 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Siegen wird auf Kosten des Klägers, dem auch die Kosten der Nebenintervention zur Last fallen, zurückgewiesen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte oder die Nebenintervenienten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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