9 U 1/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-11-22, 9 U 1/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-11-22, 9 U 1/16
9 U 1/16Obergericht22.11.2016
Regest
Zu Indizien, die die Annahme eines manipulierten Unfallgeschehens bei der anstreifenden Beschädigung eines geparkten Fahrzeugs rechtfertigen. Wird ein Unfallgeschehen mit einem Leihwagen manipuliert, kann der vermeintlich geschädigte Fahrzeugeigentümer auch für die Reparaturkosten des Leihwagens einzustehen haben.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 1/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-22
Aktenzeichen: 9 U 1/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1122.9U1.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: §§ 823 I, II, 830 I, II BGB, 303, 25 II StGB, 86 VVG
Leitsätze
Zu Indizien, die die Annahme eines manipulierten Unfallgeschehens bei der anstreifenden Beschädigung eines geparkten Fahrzeugs rechtfertigen. Wird ein Unfallgeschehen mit einem Leihwagen manipuliert, kann der vermeintlich geschädigte Fahrzeugeigentümer auch für die Reparaturkosten des Leihwagens einzustehen haben.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 3) wird der Kläger unter teilweiser Abänderung des Urteils der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 29.10.2015 auf die Widerklage hin verurteilt, an die Beklagte zu 3) mit den gesondert in Anspruch genommenen N (im Verfahren 2 O 133/13 LG Essen) und I (im Verfahren 2 O 377/12 LG Essen) als Gesamtschuldner 19.995,60 € nebst 5 % Zinsen seit dem 16.07.2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger einschließlich der Kosten der Nebenintervention.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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