Oberlandesgericht Hamm, 2016-11-22, 4 U 65/15

4 U 65/15Obergericht22.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 65/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-22

Aktenzeichen: 4 U 65/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1122.4U65.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.02.2015 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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