Oberlandesgericht Hamm, 2016-11-21, 8 SchH 2/16

8 SchH 2/16Obergericht21.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 SchH 2/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-11-21

Aktenzeichen: 8 SchH 2/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1121.8SCHH2.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Normen: ZPO §§ 1035 Abs. 3, 1062 Abs. 1 Nr. 1

Tenor

Für den Schiedsbeklagten wird als Schiedsrichter Herr Rechtsanwalt G bestellt. Die Kosten dieses Verfahrens trägt der Schiedsbeklagte.

Der Verfahrenswert beträgt 1.500,- €.

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