8 SchH 2/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-11-21, 8 SchH 2/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-11-21, 8 SchH 2/16
8 SchH 2/16Obergericht21.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 SchH 2/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-11-21
Aktenzeichen: 8 SchH 2/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1121.8SCHH2.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 1035 Abs. 3, 1062 Abs. 1 Nr. 1
Tenor
Für den Schiedsbeklagten wird als Schiedsrichter Herr Rechtsanwalt G bestellt. Die Kosten dieses Verfahrens trägt der Schiedsbeklagte.
Der Verfahrenswert beträgt 1.500,- €.
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