3 RBs 308/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-11-15, 3 RBs 308/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-11-15, 3 RBs 308/16
3 RBs 308/16Obergericht15.11.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 RBs 308/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-11-15
Aktenzeichen: 3 RBs 308/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1115.3RBS308.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Sache wird zur Fortbildung des Rechts auf den Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Alleinentscheidung des Einzelrichters am Landgericht Q).
Die Rechtsbeschwerde vom 03. Mai 2016 wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen.
Das Urteil des Amtsgerichts Detmold vom 27. April 2016 wird aufgehoben. Die Betroffene wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Betroffenen fallen der Landeskasse zur Last.
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