7 U 80/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-11-08, 7 U 80/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 7 U 80/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-08
Aktenzeichen: 7 U 80/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1108.7U80.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.06.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 16. Zivilkammer des Landgerichts Münster (16 O 100/14) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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