Oberlandesgericht Hamm, 2016-11-08, 3 RVs 85/16

3 RVs 85/16Obergericht08.11.2016

Regest

Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) und Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) können erhebliche Taten iSv. § 64 Satz 1 StGB sein.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 RVs 85/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-11-08

Aktenzeichen: 3 RVs 85/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1108.3RVS85.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: StGB § 64; § 316; § 315c

Leitsätze

Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) und Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) können erhebliche Taten iSv. § 64 Satz 1 StGB sein.

Tenor

  1. Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben

a) im Einzelstrafenausspruch bezüglich der Tat zu Ziffer 2.,

b) im Gesamtstrafenausspruch,

c) im Maßregelausspruch, auch soweit von der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen worden ist,

d) im Nebenstrafenausspruch.

  1. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.

  2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.

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