26 U 67/13•Oberlandesgericht Hamm, 2016-11-04, 26 U 67/13
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 67/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-04
Aktenzeichen: 26 U 67/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1104.26U67.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 27. März 2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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