26 U 2/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-11-04, 26 U 2/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-11-04, 26 U 2/16
26 U 2/16Obergericht04.11.2016
Regest
In den Grenzfällen der Medizin, in denen es keine ausreichende Erfahrungswerte gibt, haben die Ärzte einen großen Ermessenspielraum. Ein solcher Ermessenspielraum besteht für die Ärzte, wenn bei einem Kleinkind, dass auf der Herztransplantationsliste steht, zur Überbrückung ein sog. Berlin Heart einzusetzen ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 2/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-04
Aktenzeichen: 26 U 2/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1104.26U2.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: §§ 280, 611, 823 BGB
Leitsätze
In den Grenzfällen der Medizin, in denen es keine ausreichende Erfahrungswerte gibt, haben die Ärzte einen großen Ermessenspielraum. Ein solcher Ermessenspielraum besteht für die Ärzte, wenn bei einem Kleinkind, dass auf der Herztransplantationsliste steht, zur Überbrückung ein sog. Berlin Heart einzusetzen ist.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 17. November 2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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