Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-28, 20 U 70/16

20 U 70/16Obergericht28.10.2016

Regest

Zur Unterscheidung zwischen Deckungs- und Valutaverhältnis bei einer privaten Unfallversicherung für fremde Rechnung und zu der Frage, wann ein vom Versicherten behauptetes Schenkungsversprechen des Versicherungsnehmers vollzogen ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 70/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-10-28

Aktenzeichen: 20 U 70/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1028.20U70.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Normen: §§ 44 VVG, 518 BGB

Leitsätze

Zur Unterscheidung zwischen Deckungs- und Valutaverhältnis bei einer privaten Unfallversicherung für fremde Rechnung und zu der Frage, wann ein vom Versicherten behauptetes Schenkungsversprechen des Versicherungsnehmers vollzogen ist.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 01.03.2016 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf bis zu 6.000,- Euro festgesetzt.

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