Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-26, 20 U 197/15

20 U 197/15Obergericht26.10.2016

Regest

Wechselnder und teilweise widersprüchlicher Vortrag des Versicherungsnehmers kann die Redlichkeitsvermutung entfallen lassen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 197/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-26

Aktenzeichen: 20 U 197/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1026.20U197.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Normen: § 1 VVG i.V.m. A.2.2.2 AKB

Leitsätze

Wechselnder und teilweise widersprüchlicher Vortrag des Versicherungsnehmers kann die Redlichkeitsvermutung entfallen lassen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 30.07.2015 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 5.768,62 Euro festgesetzt.

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