Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-20, 34 U 254/15

34 U 254/15Obergericht20.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 254/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-10-20

Aktenzeichen: 34 U 254/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1020.34U254.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund (3 O 247/14) vom 11.09.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Berufungskläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 20.000,- EUR festgesetzt.

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