Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-20, 15 W 169/16

15 W 169/16Obergericht20.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 169/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-10-20

Aktenzeichen: 15 W 169/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1020.15W169.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: GNotKG § 36, GNotKG § 48, HöfeVfO § 4

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Eine Erstattung der den Beteiligten in beiden Instanzen entstandenen außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.

Der Geschäftswert für die Beschwerde wird auf 631,89 € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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