Oberlandesgericht Hamm, 2016-10-18, 9 U 19/15

9 U 19/15Obergericht18.10.2016

Regest

Der Erlass eines Feststellungsausspruchs ist einem Grundurteil nicht zugänglich.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 19/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-18

Aktenzeichen: 9 U 19/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:1018.9U19.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: § 538 Abs. 2 Nr. 7, § 304, 301 ZPO

Leitsätze

Der Erlass eines Feststellungsausspruchs ist einem Grundurteil nicht zugänglich.

Tenor

Auf die Berufungen der Parteien wird das am 19.12.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg mit dem zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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