32 SA 60/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-30, 32 SA 60/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-30, 32 SA 60/16
32 SA 60/16Obergericht30.09.2016
Regest
Zur Inanspruchnahme einer reiterlichen Vereinigung, eines Tierarztes und einer für die Durchführung der Medikationskontrolle zuständigen Person als Antragsgegner in einem gerichtlichen Verfahren, in dem die Antragstellerin Schadensersatz aufgrund ihres vermeintlich rechtswidrigen Ausschlusses von der Teilnahme an Leistungsprüfungen der reiterlichen Vereinigung verlangt und in dem der Rechtsstreit im Verhältnis zur reiterlichen Vereinigung eine Kartellrechtssache ist.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 60/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-09-30
Aktenzeichen: 32 SA 60/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0930.32SA60.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: §§ 36 I Nr. 3 ZPO, 87 GWB
Leitsätze
Zur Inanspruchnahme einer reiterlichen Vereinigung, eines Tierarztes und einer für die Durchführung der Medikationskontrolle zuständigen Person als Antragsgegner in einem gerichtlichen Verfahren, in dem die Antragstellerin Schadensersatz aufgrund ihres vermeintlich rechtswidrigen Ausschlusses von der Teilnahme an Leistungsprüfungen der reiterlichen Vereinigung verlangt und in dem der Rechtsstreit im Verhältnis zur reiterlichen Vereinigung eine Kartellrechtssache ist.
Tenor
Als zuständiges Gericht wird das Landgericht Dortmund bestimmt.
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