34 U 231/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-29, 34 U 231/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-29, 34 U 231/15
34 U 231/15Obergericht29.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 231/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-29
Aktenzeichen: 34 U 231/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0929.34U231.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 07.08.2015 – 3 O 149/14 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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