4 W 100/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-15, 4 W 100/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 W 100/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-09-15
Aktenzeichen: 4 W 100/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0915.4W100.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers wird die in dem Beschluss der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg vom 08.07.2015 getroffene Entscheidung über die Festsetzung des Streitwertes abgeändert.
Der Streitwert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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