8 U 25/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-09-12, 8 U 25/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 25/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-12
Aktenzeichen: 8 U 25/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0912.8U25.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. Januar 2016 verkündete Urteil des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung aus beiden Urteilen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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