Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-31, 17 U 81/16

17 U 81/16Obergericht31.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 17 U 81/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-08-31

Aktenzeichen: 17 U 81/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0831.17U81.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 17.03.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Detmold – vorbehaltlich einer schriftlichen Stellungnahme der Beklagten – durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, da die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat und auch die übrigen Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 Nr. 2 und 3 ZPO vorliegen.

Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.

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