Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-26, 15 W 73/16

15 W 73/16Obergericht26.08.2016

Regest

1) Ein Pflichtteilsberechtigter ist Verfahrensbeteiligter des Eröffnungsverfahrens. 2) Im steht ein Recht auf Einsicht in die Verfahrensakten einschließlich des von dem Erben ausgefüllten Wertfragebogens zu.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 73/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-08-26

Aktenzeichen: 15 W 73/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0826.15W73.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: FamFG § 13, FamFG § 348

Leitsätze

  1. Ein Pflichtteilsberechtigter ist Verfahrensbeteiligter des Eröffnungsverfahrens.

  2. Im steht ein Recht auf Einsicht in die Verfahrensakten einschließlich des von dem Erben ausgefüllten Wertfragebogens zu.

Tenor

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 9. April 2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts – Dortmund vom 20. März 2015 (Nichtabhilfeentscheidung vom 3. Februar 2016) abgeändert.

Dem Beschwerdeführer wird Akteneinsicht durch Übersendung einer Kopie des Wertfragebogens aus der Testamentsakte 14 IV 390/06, Bl. 70 – 72 GA bewilligt.

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