15 W 579/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-02-03, 15 W 579/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-02-03, 15 W 579/15
15 W 579/15Obergericht03.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 579/15 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-03
Aktenzeichen: 15 W 579/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0203.15W579.15.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 2) trägt die der Beteiligten zu 1) im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.954,46 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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