15 W 279/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-29, 15 W 279/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-29, 15 W 279/15
15 W 279/15Obergericht29.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 279/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-01-29
Aktenzeichen: 15 W 279/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0129.15W279.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: GNotKG § 19, GNotKG § 113
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beteiligte zu 2) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 404,60 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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