26 U 35/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-26, 26 U 35/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-26, 26 U 35/15
26 U 35/15Obergericht26.01.2016
Regest
Das Verkennen einer Akne inversa begründet nicht zwingend einen Behandlungsfehler. Wegen der Seltenheit der Erkrankung kann - bei regelrechter Behandlung - von einem bloßen Diagnoseirrtum ausgegangen werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 35/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-26
Aktenzeichen: 26 U 35/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0126.26U35.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: §§ 280, 823 BGB
Leitsätze
Das Verkennen einer Akne inversa begründet nicht zwingend einen Behandlungsfehler. Wegen der Seltenheit der Erkrankung kann - bei regelrechter Behandlung - von einem bloßen Diagnoseirrtum ausgegangen werden.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. Dezember 2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.