1 Ws 8/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-26, 1 Ws 8/16
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 8/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-01-26
Aktenzeichen: 1 Ws 8/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0126.1WS8.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Beschwerde wird aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung des Strafkammervorsitzenden vom 30. Januar 2015 auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
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