15 W 398/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-05, 15 W 398/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-05, 15 W 398/15
15 W 398/15Obergericht05.01.2016
Regest
Ein Innenhof kann nach den konkreten Gegebenheiten des zu beurteilenden Einzelfalls als sondereigentumsfähig gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 WEG anzusehen sein.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 398/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-01-05
Aktenzeichen: 15 W 398/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0105.15W398.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: § 3 WEG
Leitsätze
Ein Innenhof kann nach den konkreten Gegebenheiten des zu beurteilenden Einzelfalls als sondereigentumsfähig gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 WEG anzusehen sein.
Tenor
Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.
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