10 W 112/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-05, 10 W 112/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-05, 10 W 112/15
10 W 112/15Obergericht05.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 W 112/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-01-05
Aktenzeichen: 10 W 112/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0105.10W112.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin nach einem Gegenstandswert von 200,- €.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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