4 UF 178/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-29, 4 UF 178/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-29, 4 UF 178/15
4 UF 178/15Obergericht29.12.2015
Regest
Zu den Voraussetzungen, die an die Prüfung der Erforderlichkeit für die Ersetzung der Zustimmungserklärung eines Elternteils nach § 1618 Abs. 4 BGB in Bezug auf einen Antrag auf Einbenennung zu stellen sind.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 UF 178/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-29
Aktenzeichen: 4 UF 178/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1229.4UF178.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen
Normen: BGB § 1618
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen, die an die Prüfung der Erforderlichkeit für die Ersetzung der Zustimmungserklärung eines Elternteils nach § 1618 Abs. 4 BGB in Bezug auf einen Antrag auf Einbenennung zu stellen sind.
Tenor
Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der am 26.02.2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen abgeändert.
Der Antrag des Kindesvaters auf Ersetzung der Zustimmung zur Namensänderung vom 11.03.2014 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Verfahrenswert für die erste und zweite Instanz wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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