34 U 65/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-12-22, 34 U 65/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 65/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-22
Aktenzeichen: 34 U 65/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:1222.34U65.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Berufungskläger gegen das Urteil des Landgerichts Hagen (10 O 297/13) vom 26.01.2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels tragen die Berufungskläger
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Den Berufungsklägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Berufungsbeklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Berufungsbeklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 35.000,00 EUR festgesetzt.
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